Frankfurt am Main, 01.06.16
Provisionseinbehaltung unter MiFID II
Im Dericon Webinar „Produktüberwachung und Provisionseinbeahltung unter MiFID II“ erläutern wir, was Sie beachten sollten und welche zusätzlichen Beratungs- und Transparenzleistungen zukünftig erbracht werden müssen.
Vertriebsprovisionen sind eine wichtige Ertragssäule in der Beratung. Sie ermöglichen es Banken, ihren Kunden hochwertige Beratungsleistungen zu erbringen. Während das WpHG für die Einbehaltung der Provisionen bislang lediglich allgemeine Qualitätsverbesserungen in der Beratung verlangt, werden die Anforderungen nach MiFID II deutlich konkreter. In einer jüngsten Richtlinie hat die Europäische Kommission jetzt festgelegt, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Provisionen zu erfüllen sind. Darüber hinaus konkretisiert die Richtlinie die Produktüberwachungspflichten der Vertreiber, die auch honorarbasierte Anlageberater zukünftig erfüllen müssen.
Im Dericon Webinar „Produktüberwachung und Provisionseinbeahltung unter MiFID II“ erläutern wir, was Sie beachten sollten und welche zusätzlichen Beratungs- und Transparenzleistungen zukünftig erbracht werden müssen. Zudem zeigen wir, wie Sie bereits heute mit Hilfe automatisierter und IT-gestützter Prozesse MiFID II konforme After-Sales und Produktüberwachungsabläufe implementieren.
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DERICON GmbH
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