Beschwerdemanagement
Jedes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist nach §34d WpHG verpflichtet, nur zuverlässige und sachkundige Mitarbeiter in der Anlageberatung einzusetzen und diese Mitarbeiter bei der BaFin anzumelden. Zudem müssen alle genannten Unternehmen jede Beschwerde, die aufgrund der Tätigkeit dieser Mitarbeiter an das Unternehmen herangetragen wird, an die BaFin weiterleiten. Die Geschäftsleitung ordnet alle Mitarbeitenden an, dass jede Kundenbeschwerde an den Compliance Beauftragten des Unternehmens weiterzuleiten ist. Derzeit agiert die Geschäftsleitung in Doppelfunktion als Compliance Beauftragter. Der Compliance Beauftragte leitet eine Bearbeitung der Kundenbeschwerde ein und überwacht die Durchführung der Maßnahmen. Hierzu zählen vor allem eine Beseitigung des Beschwerdegegenstandes, eine geeignete Kundenkommunikation und eine Sicherstellung, dass es zum gegebenen Sachverhalt zukünftig zu keinen weiteren Beschwerden kommt.
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Andreas Krause
Dericon GmbH
Kaiserstraße 55
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